Montag, 15 März 2021 11:52

Was ist Immobilienverrentung?

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Deutsche Senioren sind häufig mit dem Problem konfrontiert, dass sie zwar in ihrer eigenen Immobilie leben und somit keine Miete zahlen müssen, ihnen jedoch im Alltag kein großer finanzieller Spielraum bleibt.

 

Die Renten fallen oft so niedrig aus, dass die Nebenkosten für das Eigenheim kaum aufgebracht werden können, von notwendigen Reparaturen oder altersgerechten Umbauten ganz zu schweigen. Dennoch besteht der Wunsch, so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung zu leben. Eine attraktive Lösung bietet dann die Immobilienverrentung. Weitere Informationen zu diesem Konzept finden Sie hier sowie in dem folgenden Beitrag.

So funktioniert die Immobilienverrentung

In diesen Fällen stellt die Immobilienverrentung eine attraktive Lösung dar. Der Eigentümer verkauft bei dem Konzept der Leibrente seine Immobilie an eine gemeinnützige Organisation oder einen Investor. Der Preis, den er im Zuge dessen erhält, fällt jedoch wesentlich geringer aus, als der eigentliche Verkehrswert. Im Gegenzug erhält er von dem Käufer in der Regel ein lebenslanges Wohnrecht und eine monatliche Rentenauszahlung. Die Höhe dieser Auszahlung ist davon abhängig, wie viel die Immobilie wert ist, außerdem spielen das Alter und das Geschlecht des Verkäufers sowie das Zinsrisiko eine Rolle.

Normalerweise ist die Leibrente ebenfalls von der Inflationsrate abhängig und steigt dementsprechend im Laufe der Zeit an. Nach dem Ableben des Verkäufers geht die Immobilie in den Besitz des Investors über. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, eine Mindestlaufzeit zu vereinbaren. Falls der ehemalige Besitzer dann frühzeitig stirbt, wird die Rente weiterhin bis zum Ende der Laufzeit an die Erben ausgezahlt.

Vertragliche Vereinbarungen

Generell gilt, dass das Wohnrecht unbedingt im Rahmen eines notariellen Kaufvertrages festgehalten und im Grundbuch als Grundschuld auf dem ersten Rang eingetragen werden sollte. So besteht für den Bewohner die Sicherheit, dass er bei einem Weiterverkauf der Immobilie nicht aus dieser ausziehen muss.

Darüber hinaus ist es empfehlenswert, den Vertrag mit einer Rückfallklausel auszustatten. Das Haus geht dann in das Eigentum des Besitzers zurück, falls dieser die Leibrente nicht mehr aufbringen kann. Außerdem ist im Vertrag geregelt, ob der Bewohner oder der neue Besitzer für die Sanierung und die Instandhaltung aufkommen muss.

Vermietung der Immobilie möglich

Bei dem sogenannten Nießbrauch handelt es sich um ein weiteres Modell, bei welchem dem Verkäufer im Umgang mit der Immobilie noch mehr Rechte eingeräumt werden. Der Nießbrauch endet stets erst mit dem Ableben des Verkäufers. Falls der Bewohner beispielsweise in eine Pflegeeinrichtung umzieht, kann er die Immobilie dennoch weiterhin vermieten und die Einnahmen für sich selbst behalten. Mit einem bloßen Wohnrecht ist das nicht möglich. Zum Schutz vor einer möglichen Insolvenz sollte der Nießbrauch im Grundbuch ebenfalls stets an der ersten Stelle stehen.

Der Kaufpreis wird im Rahmen des Nießbrauches im Gegensatz zu der klassischen Leibrente in nur einer Summe ausgezahlt. Der Senior kann den Erlös dann beispielsweise in einen Sparplan investieren, ihn auf dem Kapitalmarkt anlegen oder damit eine sofort beginnende Rentenversicherung abschließen.

Damit eine Ermittlung des Verkaufspreises möglich ist, wird der Nießbrauchwert von dem Verkehrswert subtrahiert. Aus diesem Wert ergibt sich die Miete, die pro Jahr für die Immobilie anfallen würde. Diese Jahresmiete wird dann mit der verbleibenden Lebenserwartung des Verkäufers multipliziert.

Generell ist die Immobilienverrentung für Immobilieneigentümer ab einem Alter von circa 70 Jahren sinnvoll, die lediglich eine kleine Rente beziehen oder verschuldet sind. Auch, wenn die Senioren sich noch einen gewissen Luxus im Alter gönnen möchten, stellt die Verrentung ihrer Immobilie eine attraktive Möglichkeit dar.