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Daimler muss im Diesel-Abgasskandal in den USA interne Organisationsstrukturen offenlegen und den Verbraucheranwälten einer anhängigen Sammelklage zur Verfügung stellen. Ein Bundesgericht in New Jersey stellte die Interessen der US-Sammelkläger klar über datenschutzrechtliche Bedenken des Autobauers.

Publiziert in Auto